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Von der Ablehnung zur Erstattung

Sie haben ein Medikament verschrieben bekommen und die Krankenkasse hat die Kostenübernahme abgelehnt?

Keine Sorge! Sie haben weiterhin die Chance auf eine chefärztliche Bewilligung für das verordnete Medikament. Ihr Antrag kann in einem weiteren Schritt geprüft werden. Der Weg zur erfolgreichen Kostenübernahme kann einfach schriftlich beantragt werden.

Wichtig! Diese Vorgehensweise ist für Sie kostenfrei, die Sozialversicherung sieht diesen Weg vor.

Wir helfen Ihnen bei der Beantragung mit diesem Leitfaden oder gerne auch telefonisch weiter.

Einfach und kostenfrei!

01

Erste Ablehnung – was nun?

01: Erste Ablehnung – was nun?

Der Erstantrag zur Kostenübernahme Ihres Medikaments wurde abgelehnt – dabei ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Gehen Sie den Gründen für die Ablehnung der Verordnung nach.

Ihre Behandlung muss laut Gesetz medizinisch zweckmäßig und notwendig sein. Ist die Behandlung ohne das Medikament möglich?

Falls Ihre Ärztin oder Ihr Arzt das nicht so sieht, stehen Ihnen Möglichkeiten zur Verfügung, die Erstattung doch noch bewilligt zu bekommen.

Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, einfach und kostenfrei, wie das möglich ist.

02: Holen Sie den Volltext der Ablehnung ein.

Zunächst benötigen Sie ein paar Informationen zur Ablehnung Ihrer Verordnung. Diese sind nämlich bis jetzt nur zwischen Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und der Krankenkasse ausgetauscht worden.

Dafür wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt und bitten um einen Ausdruck oder eine Kopie der Ablehnung.

Wichtige Inhalte der Ablehnung:

Diese Inhalte müssen im Volltext der Ablehnung unbedingt enthalten sein.

02

Holen Sie den Volltext der Ablehnung ein.

03

Fordern Sie den Bescheid der Krankenkasse an.

03: Fordern Sie den Bescheid der Krankenkasse an.

Sobald Sie den Volltext der Ablehnung erhalten haben, kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse. Unbedingt schriftlich. Bewahren Sie jeglichen Schriftverkehr zu diesem Thema auf. Dies könnte später wichtig werden.

Sie können die Krankenkasse auf unterschiedliche Art und Weise erreichen. Wählen Sie Ihren üblichen Weg für die schriftliche Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse. Es gibt dafür keine besonderen Formvorschriften.

Beantragen Sie nun bei der Krankenkasse ausdrücklich einen Bescheid über die Ablehnung. Ihre Krankenkasse MUSS diesen ausstellen. Es muss darin begründet werden, warum keine Behandlung notwendig ist oder die vorgeschlagene Behandlung nicht ausreichend und zweckmäßig ist.

Musterschreiben und Kontakte

Wir haben für Sie eine Übersicht der Kontaktmöglichkeiten und ein unverbindliches Musterschreiben für das Ansuchen zusammengestellt.

04: Nun heißt es abwarten!

Sie erhalten ein Schreiben Ihrer Krankenkasse.

Mit der Anforderung des Bescheides haben Sie fürs Erste alles Notwendige erledigt. Warten Sie nun die Antwort der Krankenkasse ab. Die Krankenkasse muss diesen Bescheid mit der Begründung innerhalb von zwei Wochen ausstellen. Manchmal dauert es allerdings ein wenig länger. Oft bewährt es sich, den Eingang Ihrer Nachricht nach einer Woche telefonisch zu bestätigen und den Status sowie die Bearbeitungsfrist abzufragen.

Noch Fragen zur Anforderung eines Bescheids?

04

Nun heißt es abwarten!

Die Krankenkasse hat geantwortet...

… und die Kostenübernahme für Ihr Rezept bewilligt?

Alles Gute für Ihre weitere Behandlung!

… und lehnt die Erstattung weiterhin ab?

Auch hier stehen Ihnen weitere kostenfreie Möglichkeiten für eine Bewilligung der Medikamenten-Verordnung offen.

Rückruf-Service*Unser Callcenter ist Mo-Do von 8 bis 20 Uhr und Fr von 8 bis 13 Uhr kostenfrei erreichbar.

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