Die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier:
Wir beraten Sie kostenlos aus ganz Österreich über Ihre Möglichkeiten. Rufen Sie uns gleich an!
Unsere Öffnungszeiten:
Haben wir uns verpasst? Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren? Nutzen Sie unser Formular und wir melden uns bei Ihnen:
01
Die Krankenkasse hat den Erstantrag auf die Kostenerstattung Ihres Medikaments abgelehnt und auch der ausgestellte Bescheid ist negativ?
Vorgesehen ist nun die Einleitung eines Verfahrens zur Überprüfung dieser Entscheidung. Denn die Sozialversicherung hat nicht immer Recht.
Sie haben 4 Wochen ab Zustellung des Bescheids Zeit gegen die Ablehnung vorzugehen.
Das kann per Brief, Fax oder auch E-Mail erfolgen und auch beim Gericht mündlich zu Protokoll gegeben werden.
Beachten Sie nur, dass die Frist von vier Wochen beginnt, sobald der Bescheid bei der Post hinterlegt ist, auch wenn Sie ihn noch nicht abgeholt haben.
02
03
Für Ihr Anliegen ist nun Ihr Arbeits- und Sozialgericht zuständig. Es besteht dabei keine Anwaltspflicht.
Sie können aber eine kostenlose Beratung und Vertretung in Anspruch nehmen, etwa durch Ihre Arbeiterkammer oder die Wirtschaftskammer.
Es folgt also ein für Sie kostenloses Verfahren bei Gericht. Egal ob das Medikament bewilligt wird oder nicht.
Für Sie fallen laut Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) in der Regel keine Verfahrenskosten an.
04
Unser Callcenter ist Mo-Do (werktags) von 8 bis 16 Uhr und Fr (werktags) von 8 bis 13 Uhr kostenfrei erreichbar.
Haben wir uns verpasst?
Wir melden uns gerne zu Ihrem Wunschtermin.
*Unser Callcenter ist Mo-Do (werktags) von 8 bis 16 Uhr und Fr (werktags) von 8 bis 13 Uhr kostenfrei erreichbar.