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Das Medikament wird per Bescheid weiterhin abgelehnt?

Das Medikament wird per Bescheid weiterhin abgelehnt?

01

Sie haben 4 Wochen Zeit gegen die Ablehnung vorzugehen.

01: Sie haben 4 Wochen Zeit gegen die Ablehnung vorzugehen.

Die Krankenkasse hat den Erstantrag auf die Kostenerstattung Ihres Medikaments abgelehnt und auch der ausgestellte Bescheid ist negativ?

Vorgesehen ist nun die Einleitung eines Verfahrens zur Überprüfung dieser Entscheidung. Denn die Sozialversicherung hat nicht immer Recht.

Sie haben 4 Wochen ab Zustellung des Bescheids Zeit gegen die Ablehnung vorzugehen.

02: Der Vorgang ist einfach und wird schriftlich eingeleitet.

Nutzen Sie die per Gesetz vorgesehene Einspruchs-möglichkeit.

Das kann per Brief, Fax oder auch E-Mail erfolgen und auch beim Gericht mündlich zu Protokoll gegeben werden.

Beachten Sie nur, dass die Frist von vier Wochen beginnt, sobald der Bescheid bei der Post hinterlegt ist, auch wenn Sie ihn noch nicht abgeholt haben.

02

Der Vorgang ist einfach und wird schriftlich eingeleitet.

03

Sie können eine kostenlose Beratung und Vertretung in Anspruch nehmen.

03: Sie können kostenlose Beratung und Vertretung in Anspruch nehmen.

Für Ihr Anliegen ist nun Ihr Arbeits- und Sozialgericht zuständig. Es besteht dabei keine Anwaltspflicht. 

Sie können aber eine kostenlose Beratung und Vertretung in Anspruch nehmen, etwa durch Ihre Arbeiterkammer oder die Wirtschaftskammer.

04: Keine Kosten für das Verfahren bei Gericht.

Es folgt also ein für Sie kostenloses Verfahren bei Gericht. Egal ob das Medikament bewilligt wird oder nicht.

Für Sie fallen laut Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) in der Regel keine Verfahrenskosten an.

Noch Fragen zur Einleitung eines Verfahrens?

04

Keine Kosten für das Verfahren bei Gericht.

Bei Fragen zum Prozess sind wir kostenfrei für Sie erreichbar.

Rückruf-Service*Unser Callcenter ist Mo-Do von 8 bis 20 Uhr und Fr von 8 bis 13 Uhr kostenfrei erreichbar.

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